Allgemeine Informationen


Brandschutz

Wir können Ihnen folgende Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes anbieten.

  • Nachweisberechtigung für vorbeugenden Brandschutz Gebäudeklasse 4
  • Brandschutznachweise für vorbeugenden Brandschutz gemäß HBO Gebäudeklasse 1-3
  • Brandschutzkonzepte
  • Brandschutztechnische Gutachten
  • Fluchtwegpläne und Feuerwehrpläne
  • Brandschutzordnung

Verordnung über Sicherheit
und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Der Gesetzgeber hat durch die am 01.07.1998 in Kraft getretene „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ (Baustellenverordnung) eine so genannte „Organisationsverordnung“ für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf den Bauherrn übertragen. Der Bauherr trägt dadurch eine Teilverantwortung für die Einhaltung z. B. des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenrichtlinie auf seinen Baustellen. Die o. g. Baustellenverordnung sieht die Möglichkeit vor, diese Verpflichtungen auf einen Fachmann zu übertragen, den so genannten „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gemäß BaustellV“.
Der SiGeKo übernimmt im Auftrag des Bauherrn die Verpflichtung, für die Einhaltung der Grundregeln für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf seiner Baustelle zu sorgen (dies sind sowohl die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft sowie gesetzliche Bestimmungen) und nimmt ihm damit einen Großteil seiner Verantwortung ab. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt zur Bestellung eines SiGeKo.


A) Leistungen während der Planungsphase

  • Analyse der Planung im Hinblick auf gemeinsame, gewerksbezogene, gegenseitige und bauablaufbedingte Gefährdungen
  • Beratung bei der Terminplanung (Prüfung der Arbeitsabläufe im Bauzeitenplan auf gegenseitige Gefährdungen)
  • Erarbeiten eines „Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • Erarbeiten einer Baustellenverordnung
  • Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutz in Ausschreibung, Vertrags- und Vergabeunterlagen
  • Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen
  • Erstellen der Unterlage für die sichere Durchführung späterer Kontroll- und Wartungsarbeiten

B) Leistungen während der Ausführungsphase

  • Erstellen und termingerechtes Versenden der „Vorankündigung“ an das zuständige „Staatliche Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik“
  • Vorstellung des SiGe-Planes, und damit Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheits- und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (und deren Subunternehmer)
  • Sofern erforderlich, Fortschreibung des SiGe-Planes
  • Durchführen von Sicherheitsbegehungen an der Baustelle im Abstand von ca. 2 Wochen zu wechselnden Zeiten
  • Dokumentation der o. g. Begehungen, Meldung etwaiger Sicherheitsmängel an Bauherr bzw. dessen Vertreter (Bauleiter) sowie Aufforderung an die betroffenen Firmen zur Abstellung der Mängel
  • Sofern sinnvoll, Teilnahme an Baustellenbesprechungen und Beratung in Sicherheitsfragen